Entwicklung | Die alte Zeit | Christentum und Hexerei | Hexenverfolgung | Hexenwahn

Christentum und Hexerei

Mit dem Aufstieg des Christentums ging der Kampf gegen die heidnischen Götter einher. Die Christen brauchten klare Feindbilder, um diesen Kampf zu bestehen und man erklärte kurzerhand alle heidnischen Götter zu Dämonen. Der eigentliche Schöpfer der christlichen Dämonenlehre war der berühmte Bischof Augustinus von Hippo (354-430). Trotzdem hielten viele Menschen heimlich am alten Brauchtum fest. Sie nutzten weiterhin alte Kultstätten und "Zaubersprüche". Die Kirche entwickelte gegenüber solchen Menschen ein starkes Misstrauen und drohte mit dem Ausschluss vom Gottesdienst. Aber noch sah die Kirche keinen Grund, die Hexerei gezielt zu verfolgen.

Im 12 / 13 Jahrhundert bildeten sich jedoch regelrechte kirchenkritische Reformbewegungen. Die KATHARER, die "Reinen" (von denen sich der Begriff Ketzer ableitet) und die WALDENSER (nach ihrem Begründer Petrus Waldensis benannt). Beide spielten eine grosse Rolle bei der Einstellung der Kirche zur Magie/Hexerei und dem daraus entstandenen Hexenwahn. Obwohl die Glaubensfrage bei den Katharern und den Waldensern auseinander ging, zweifelten beide an der Richtigkeit der kirchlichen Lehre und die Zahl ihrer Anhängerschaft stieg ständig an.

Die Katharer wuchsen zu einer mächtigen Organisation und die Kirche musste hilflos mitansehen, wie man sich von ihr abwandte. Schliesslich griff der Papst zum letzten Mittel, um seinen Stand zu sichern, zr Gewalt. Kirchliche Abgesandte trieben ein französisches Ritterheer in die Katharergebiete in Süd-Frankreich. Dieser Vernichtungskrieg dauerte von 1209 bis 1229 und war von unvergleichlicher Brutalität. Er hatte Folgen für beide Seiten. Die eroberten Regionen passten sich der Herrschaft des Königs von Frankreich an, um zu überleben und die Kirche versuchte zu ergründen, wie es soweit kommen konnte, dass sich so viele Menschen von ihren Lehren abwandten.

Der Papst und seine Berater kamen zu einem verhängnisvollen Ergebnis: es lag daran, dass der Teufel seine Hände im Spiel haben musste. Die Kirche nahm darüber hinaus an, dass sich der Teufel, um diese ketzerischen Ansichten zu verbreiten, des innigen Verhältnisses der Hexen zur Natur und ihren Geistern bemächtigte.

Im Jahre 1232/33 begründete Papst Gregor IX darum eine zentrale Kirchenbehörde, die den rechten Glauben verteidigen sollte: DIE PÄPSTLICHE INQUISITION (Inquisition: lateinisch = gezielte Untersuchung).

Von nun an waren sogenannte Glaubensrichter berechtigt nach Ketzern zu fahnden und waren nicht mehr darauf angewiesen auf Anklagen zu warten. Zur Unterstützung erliess der Papst noch strenge Richtlinien. Von nun an waren alle Christen verpflichtet jeden "Verdächtigen" anzuzeigen.

Im darauf folgenden Verfahren waren Verteidiger nicht zugelassen und der ganze Prozess verlief streng geheim. Inquisitoren führten die Verhandlung und waren Richter und Ankläger zugleich. Ihre Urteile waren endgültig und liessen keine Berufung zu. Angeklagte, die gestanden oder sich reumütig zeigten, wurden lebenslang eingekerkert, Angeklagte, die nicht gestanden und selbst in Haft noch ihr "magisches Unwesen" trieben, wurden auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Woran erkannte man Hexen?
Die Inquisitoren hatten einen Leitfaden, den Hexenhammer (lateinisch Malleus Maleficarum), ein von den beiden Inquisitoren Sprenger und Institoris verfasstes autoritatives Handbuch über das Hexen- und Zauberwesen (1487), das bis 1669 in 29 Auflagen erschien. Die beiden ersten Teile enthielten eine Beschreibung des Treibens der Hexen und eine genaue Auflistung ihrer Verbrechen. Der dritte Teil stellte die Normen zur Durchführung der Hexenprozesses auf und gab Anweisungen zu ihrer Durchführung.

Zuerst wurde der mutmasslichen Hexe ein Gerichtsverfahren gemacht. Es reichte, wenn 2 oder 3 Zeugen - konnten sogar die persönlichen Feinde sein - aussagten, dass die Beschuldigte eine Hexe sei, dann galt dies als Beweis der Wahrheit. Danach wurde die Beschuldigte unter Hilfe der Folter verhört, gestand sie, war sie eine Hexe, blieb sie still, hatte ihr der Teufel geholfen und sie war ebenfalls schuldig.

Hexenprüfungen
Um Beweiszeichen zu liefern, wurden sogenannte Hexenprüfungen angewandt. Die ganzen Prozesse hatten überwiegend den Charakter obszöner Schauveranstaltungen; die Vermischung von religiösem Fanatismus und aufgestauter Sexualität ist nicht zu übersehen.

Die Wasserprobe hat sich bei den bekanntgewordenen Hexenprozessen im deutschsprachigen Raum bis ins 19. Jahrhundert gehalten. Man band den Opfern Hände und Füsse zusammen, so das sie sich nicht mehr regen konnten. Im Beisein von vielen Menschen wurden sie ins Wasser geworfen. Gingen die Beschuldigten unter waren sie unschuldig (und ertrunken). Hielten sie sich über Wasser wurden sie nachfolgend durch Folter zu einem Geständnis gezwungen. Die Wasserprobe wurde 2-3 mal wiederholt.

Das Teufelsmal (stigma diabolicum) war eine weitere Probe, Nadelprobe genannt. Man ging davon aus, dass der Teufel ein heimliches Zeichen auf den Körper einer Hexe machte. Nun stach man mit einer Nadel in ein Muttermal, eine Narbe oder einen Leberfleck. Wenn die Betroffene nicht blutete, war sie schuldig. Bei dieser Prüfung kam es auch oft vor, dass der Inquisitor die Nadel umdrehte und mit dem Nadelkopf zustach, so dass die Beschuldigte gar nicht bluten konnte.
Ungeachtet dessen fanden bei den Untersuchungen Missbräuche und sexuelle Eskapaden statt.

Die Hexenwaage wurde auch verwendet, da man glaubte, daß Hexen leichter wären als gewöhnliche Menschen. Man wog die verdächtigen gegen 50 Pfund auf. In Bredford ging man sogar soweit das Opfer gegen eine 12 Pfund schwere Bibel aufzuwiegen. Die Frauen wurden entkleidet und auf schwere Gegenstände untersucht.

Hexenfolter
Im Laufe der Jahre wurden die Hexen gar nicht mehr geprüft, sondern gleich in die Folterkammer gebracht, wo sie dann gefragt wurden, ob sie Hexen seien. Wobei die Folterkammer auch den Zweck hatte, noch mehr mutmassliche Hexen zu verhaften.

Man zeigte dem Opfer die Folterinstrumente und warnte es, dass man diese anwenden würde, falls es nicht gestehen würde. Gestand die Angeklagte nicht, wurde sie auf grausamste Art und Weise gefoltert.

Beginnend mit den Daumenschrauben, über Beinschrauben, bis hin zur Feuerfolter. Bei der Folter mit dem Feuer, wurden dem Opfer Flammen unter die Achselhöhlen oder an andere Körperteile gehalten.

Nicht zu vergessen ist die "eiserne Jungfrau" von der es mehrere Variationen gab, eine grausamer als die andere. Sie ist eine Maschine in einer Gestalt mit beweglichen Arme und Schwertern. Der Verurteilte wird gezwungen sich ihr zu nähern, die "Jungfrau" umarmt das Opfer und durchbohrt es mit den Schwertern.
Eine weitere grausame Version der eisernen Jungfrau ist eine Art Zwangssarg. Das Opfer liegt zwischen zwei Brettern, jeglicher Bewegung beraubt. Die Bretter werden so lange enger zugedreht, bis das Opfer gesteht.

Um es zusammenzufassen, jeder konnte der Hexerei angeklagt werden, wenn auch nur irgendjemand ihn anklagte.

tuula

 
© 2002–2007 hexen-online.org